Formen der Selbständigkeit
Personengesellschaften
Je nachdem, welche Art von Unternehmen Sie gründen wollen, kommen unterschiedliche Unternehmensformen in Frage. Wer alleine ein Kleinunternehmen aufziehen will, für den ist oft die Form des
Einzelunternehmers sinnvoll. Die Formalitäten sind hier am geringsten (Gewerbeschein holen), Gründung und laufende Kosten am günstigsten. So müssen Einzelunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen keine Vollbuchhaltung führen. Eine Einnahme-/Überschuss-Rechnung reicht oft aus. Der Haken: Einzelunternehmer haften mit ihrem ganzen Vermögen. Ab einer bestimmten Unternehmensgröße muss sich ein Einzelunternehmer als Vollkaufmann ins Handelsregister eintragen lassen.
Das gilt auch für manche Gesellschaftsformen, an denen mehrere Personen beteiligt sind. Gesellschaften bürgerlichen Rechts (
GbR) etwa. Auch hier haften alle Beteiligten mit ihrem ganzen Vermögen. Auch die anderen Anforderungen entsprechen denen von Einzelunternehmen. Ab einer bestimmten Unternehmensgröße ist die Form einer GbR allerdings nicht mehr zulässig
Bei Offenen Handelsgesellschaften (
OHG) sind die Anforderungen höher: Eine Eintragung ins Handelsregister ist nötig, und es muss eine vollständige Buchhaltung geführt werden. Alle Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch mit ihrem ganzen Vermögen.
Bei einer Kommanditgesellschaft (
KG) gibt es mindestens einen geschäftsführenden Komplementär, der mit seinem gesamten Vermögen haftet sowie einen oder mehrere Kommanditisten, die nur mit ihren Einlagen haften, dafür aber nur eingeschränkte Mitspracherechte haben.
Gemeinsam ist den vorgenannten Unternehmensformen die persönliche Haftung der Gesellschafter. Dies hat aber nicht nur Nachteile. So ist es für solche Gesellschaften in der Regel einfacher, einen Bankkredit zu bekommen.
Juristische Personen / Kapitalgesellschaften
Die bekannteste Gesellschaftsform mit Haftungsbeschränkung ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (
GmbH). Die Gründung ist mit erheblichen Formalitäten verbunden, dafür ist die Haftung auf die Einlage beschränkt, die alle Gesellschafter geleistet haben. Mindesteinlage: 25.000 Euro. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Ein-Mann-GmbH zu gründen.
Die
GmbH & Co KG ist eine Kommanditgesellschaft, bei der der voll haftende Komplementär eine GmbH ist. Dadurch ist die Haftung letztlich auf die Einlage dieser GmbH beschränkt.
Die Aktiengesellschaft (
AG) eignet sich meist für größere Firmen, da die Anforderungen sehr hoch sind (Buchhaltung, Hauptversammlung, Bestimmung von Aufsichtsräten etc.). Die Mindesteinlage (Grundkapital) beträgt 50.000 Euro, die in Aktien aufgeteilt wird. Die Gesellschaft haftet mit ihrem Kapital. Die AG ist die einzige Rechtsform, die Zugang zum Kapitalmarkt hat, da Aktien verkauft und gehandelt werden können. Es besteht seit einiger Zeit die Möglichkeit, eine kleine AG mit geringeren Anforderungen zu gründen. Von dieser Möglichkeit wird jedoch kaum Gebrauch gemacht.
Nachteil von Gesellschaftsformen mit Haftungsbeschränkung: Banken schauen sich sehr genau an, wem sie da Geld leihen, da sie es im Konkursfall nicht (vollständig) zurück erhalten.
Ich-AG
Eine Ich-AG ist keine Aktiengesellschaft, sondern ein Kleinstunternehmen, das ein Arbeitsloser gründet, um die Arbeitslosigkeit zu beenden. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt in den ersten drei Jahren nach der Gründung monatliche Zuschüsse, solange der Gewinn maximal 25.000 Euro im Jahr beträgt (1. Jahr: 600 Euro im Monat, 2. Jahr: 360 Euro im Monat, 3. Jahr: 240 Euro im Monat).