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Kritikpunkt: Haltedauer
Auch die offenen Immobilienfonds haben - nach angelsächsischem Vorbild - erkannt,
dass Objekte zu kaufen und nach Ablauf der Spekulationsfrist von zehn Jahren im Bestand
zu halten, nicht mehr zeitgemäß ist. Dazu Werner Welter: "Wir prüfen bereits beim Einkauf
von Großimmobilien inwieweit mittel- und langfristig für diesen Erwerb ein Käufermarkt
vorhanden sein wird. Das vierte Finanzmarktförderungsgesetz kommt uns bezüglich dieser
so genannten Exit-Strategie entgegen, indem es Mindestbeteiligungen zulässt. Das heißt,
dass wir bei einem geplanten Verkauf zum Beispiel 20 oder 70 Prozent Partner beteiligen können."
Die Fonds-Praxis sieht mit langen Haltedauern allerdings noch anders aus. Dies bringt
Kritiker wie Stefan Loipfinger dazu, laut darüber nachzudenken, ob denn die Bewertung
der Immobilien marktgerecht, oder ob aufgrund hoher interner Bewertungen ein Verkauf
oft nicht möglich sei.
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