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Umwelt-Programm
Gewerbebetriebe, freiberuflich Tätige, Unternehmen der öffentlichen Hand und Betreibermodelle der Entsorgungswirtschaft
können Darlehen über das KfW-Umwelt-Programm beantragen. Die Größe des Unternehmens spielt dabei keine Rolle.
Beantragt wird der Kredit über eine durchleitende Bank oder Sparkasse. Die Zinsen liegen am unteren Rand des
Kapitalmarktniveaus. Die Darlehen haben Laufzeiten von maximal 20 Jahren, sofern die technische und ökonomische
Lebensdauer der Investitionen mehr als zehn Jahre beträgt. Ansonsten müssen die Kredite nach zehn Jahren getilgt sein.
Am Anfang der Laufzeit sind drei, beziehungsweise zwei Jahre tilgungsfrei. Getilgt wird mit gleich hohen Halbjahresraten.
Bei vorzeitiger Rückzahlung wird keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet.
Der maximale Anteil der KfW-Finanzierung ist nach Betriebsgröße gestaffelt: Liegen die Jahresumsätze unter 50 Millionen
Euro, beteiligt sich die KfW mit bis zu drei Vierteln an den Investitionskosten. Liegen sie darüber, reduziert sich dieser
Anteil auf zwei Drittel. Die Höchstsumme des Darlehens liegt bei fünf Millionen Euro, kann aber in Einzelfällen
überschritten werden. Über das Umwelt-Programm können auch Leasing- und Contracting-Finanzierungen gefördert werden.
Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich.
Finanziert werden langfristige Investitionen, welche zu einer wesentlichen Verbesserung der Umweltsituation beitragen.
Dazu gehört zum Beispiel die Umrüstung von einer alten Dampf-Heizungsanlage zu einem erdgasbetriebenen Blockheizkraftwerk.
Auch wenn etwa ein Chemie-Unternehmen am derzeitigen Standort die Umwelt-Auflagen nicht erfüllen kann, fördert die KfW
im Rahmen dieses Programms die Umsiedlung auf ein anderes Gelände.
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